Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.v. SV) arbeiten unabhängig und unparteiisch. Dritte, denen ein Gutachten eines ö.b.u.v. Sachverständigen vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Zudem stärkt ein Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen den Ruf des Auftraggebers: Der Auftraggeber steht nicht in Verdacht, sich auf ein unvertretbares und parteiisches Gutachten zu verlassen.
Ein ö.b.u.v. Sachverständiger kann gute Dienste leisten, zum Beispiel:
- Beratung: Neutrale und kompetente fachliche Beratung.
- Beurteilung: Schadensanalyse und/oder Ermitteln einer Schadensursache.
- Bewertung: Bewertung von Vermögensgegenstand, Finanzierung(en) und Finanzplanung(en).
- Dokumentieren: Dokumentation eines bestimmten Zustandes zu Beweiszwecken.
- Gerichtsverfahren: Ö.b.u.v. Sachverständige werden von Gerichten zum Gerichtsgutachter:in ernannt
- Gutachtenerstellung: Erstellung von unabhängige und unparteiische Gutachten
Auftraggeber können Gerichte, Rechtsanwälte, Parteien, Institutionen oder auch Privatpersonen und Unternehmen, Gewerbetreibende, u.v.m. sein.