Klaus Lockemann

Ö.b.u.v. Sachverständiger für Finanzierungen, Finanzplanung


Das deutsche Gutachtersystem ist nicht reglementiert. Dies bedeutet, die Bezeichnungen „Gutachter“ bzw. „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt. Angebliche Gutachter, Sachverständige und Experten sind nicht immer ausreichend qualifiziert. Das hat zur Folge, dass nicht ausreichend qualifizierte Gutachter (Experten) sich als Sachverständige auf dem Markt betätigen und Gutachten erstellen. Nicht selten wird später dann aus einem „Gutachten“ ein „Schlechtachten“. 

 

Laut einer Studie aus 2014 sind über 50% aller Gutachten falsch! (vgl. Sendung: Das Erste - Panorama vom 27.09.2018). 

Oftmals entscheiden nicht Gerichte, Institutionen, sondern Gutachter über Geldsegen, Freiheit oder gar Gefängnis. Was ein falsches Gutachten bewirken kann, ist unter der ZDF-Dokumentation
Gutachterfalle – die Macht der Experten“ (vgl. Sendung: ZDF - Wiso v. 02.08.2021) dargestellt.  
 

Als Obergutachter mit einer mehr als 20-jährigen Erfahrung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wird ein  Obergutachten erstellt, wenn  es darum  geht, ein  anderes  Gutachten (aus fast allen Sachgebieten / auch gem. § 412 ZPO) zu begutachten. 

Auftraggeber können Gerichte, Rechtsanwälte, Parteien, Institutionen  oder auch Privatpersonen und Unternehmen sein.